Weniger eine Empfehlung als eine Feststellung ist dieser letzte Punkt. Längerfristig ist ein schweizweiter Lokaljournalismus, der ein diverses Publikum bedient, ohne eine Art der staatlichen Intervention nicht möglich. Es braucht den Staat in zwei Bereichen: Förderung und Regulierung.
- staatliche Förderung: Lokalmedien sollten breiter unterstützt werden – und zwar nicht nur als Start-Up-Förderung, die nach zwei Jahren ausläuft, sondern als nachhaltige Unterstützung, die einen demokratietheoretisch notwendigen und nützlichen Lokaljournalismus fördert. Eine solche Förderung kann auch innovativ sein, etwa nach dem Vorbild aus UK, wo die BBC direkt eine Lokaljournalistin zur Abdeckung von Lokalpolitik fördert. Dieses Konzept liesse sich allenfalls auch auf eine staatliche Förderung anpassen. Zudem wäre die Gründung eines Lokaljournalistenprojekts nach Vorbild der Bundeszentrale für politische Bildung (Deutschland) denkbar. Hierbei wird aktiv dazu beigetragen, dass sich die Lokalmedienschaffenden vernetzen können (durch Anlässe oder das herausgegebene Magazin zum Lokaljournalismus, Drehscheibe). Einige weitere, konkrete Fördermassnahmen wurden bereits von Kaufmann et. al. (2019) vorgeschlagen: Initiativen und Projekte (z. B. öffentliche Ausschreibungen für Förderprogramme, Einzelprojekte etc.), Aus- und Weiterbildung, Austausch und Kooperation, Infrastruktur (Hard-, Software etc.), Scouting (Markbeobachtung im In- und Ausland) (Kaufmann et al. 2019, S. 5–6). Eine erste Initiative hierzu wird gegenwärtig von der Stiftung Mercator unter dem Titel ‘Kooperation statt Konsternation’ durchgeführt. Siehe hierzu die Stiftung Mercator[5].[5] www.stiftung-mercator.ch/journal/kooperation-statt-konsternation
- Regulierung: Der Staat muss klare Regeln zur lokalen Kommunikation festlegen, damit die lokale Verwaltung und die Lokalmedien wissen, welche Inhalte in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich liegen (Regelung zum Inhalt von amtlichen Mitteilungen). Ansonsten wird sich die lokale Verwaltungskommunikation weiter professionalisieren, indem sie immer umfangreicher Inhalte (Informationsangebote) produziert, ev. gar unter Einbindung von Inhalten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. In vielen Kantonen ist dies möglich, da es bislang in eine rechtliche Grauzone fällt. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass der Lokaljournalismus und eine potenziell unabhängige Berichterstattung weiter geschwächt werden. Mit dem Wegfallen der Lokalmedien und dem gleichzeitigen Erstarken der lokalen Verwaltungskommunikation mit eigenen medienähnlichen Produkten wird die vierte Gewalt der Demokratie kontinuierlich weiter geschwächt und fällt mittelfristig defacto weg. Eine Demokratie kann nicht funktionieren, wenn die Verwaltung sich einerseits verstärkt selbst medial inszeniert, andererseits hierbei gleichzeitig die Funktion der Kontrollinstanz übernimmt und dabei den Anschein einer neutralen Berichterstattung macht.
- Die Kantone sollten deshalb ihre Regelungen für die Gemeinde- und Verwaltungskommunikation überprüfen und die Möglichkeiten für redaktionelle Beiträge von Gemeinden auf die Wahrnehmung des gesetzlichen Informationsbeitrags der Gemeinden beschränken. Entsprechende Regelungen kennen beispielsweise der Kanton Bern (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern 2010) und Deutschland. In letzterem hat der (deutsche) Bundesgerichtshof entschieden, dass sich kommunale Publikationen auf Sachinformationen beschränken müssen und keine «pressemässige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde» bieten dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich funktional von journalistischen Medien abgrenzen (Bundesgerichtshof 2018).
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